Allgemeine Geschäftsbedingungen , Weingut Göbenich, 56856 Zell (Mosel),
Stand : Juni 2017
§ 1) Geltung der Bedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung werden Vertragsbestandteil. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam, es sein denn, wir hätten ihnen ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder zugesandt werden.
§ 2) Angebot und Vertragsinhalt
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt wurden.
§ 3) Preise
Unsere Preise gelten ab Weingut Göbenich, D-56856 Zell (Mosel). Die Preisangaben verstehen sich, sofern nicht eine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde, in EURO per Flasche inklusive Glas, Verpackung und der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
§ 4) Zahlung
Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie auf dem von uns genannten Bankkonto erfolgen. Soweit wir eine Rechnung stellen, kann eine Zahlung nur auf das dort angegebene Konto mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Soweit die vereinbarten Ziele bei Zahlungen überschritten werden, werden von uns die jeweils üblichen, bankmäßigen Verzugszinsen in Anrechnung gebracht.
Zur Verrechnung mit evtl. bestehenden Gegenforderungen sind wir berechtigt. Wir sind ebenfalls berechtigt, bei Nachweis einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
§ 5) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Im Falle des Weiterverkaufs gehen die aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrages sicherheitshalber auf uns über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfalle bedarf. Soweit unser Kunde die Forderung selbst
einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch, der eingezogene Erlös ist in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abzuführen. Wir sind berechtigt, dem uns auf unser Verlangen zu nennenden Dritten (Käufer) von dem Forderungsübergang zu informieren und entsprechende Zahlungsanweisungen zu erteilen. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung weder an Dritte verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Wird die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet, so hat der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Für den Fall zukünftiger Forderungen wird eine Rückübertragung von bereits übergegangenen Eigentumsrechten hiermit vereinbart. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
§ 6) Lieferbedingungen und Leistungszeit
Leistungstermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Geraten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben in Verzug, beispielsweise durch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Feuer oder Überschwemmung, sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages von diesem zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.
Zu Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt es sein denn, eine solche ist für den Kunden nicht von Interesse. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Entsprechend dem Jugendschutzgesetz liefern wir nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Bei Erstbestellungen erfolgt der Versand der Weine grundsätzlich erst nach erfolgter Vorauszahlung. Die Rechnung legen wir der Lieferung bei. Sollte ein Wein vergriffen sein, behalten wir uns vor, Ihnen einen gleichwertigen Wein zu liefern.
Bei Anlieferung mit eigenem Transporter ist die Bestellung ab 24 Flaschen versandkostenfrei. Ansonsten berechnen wir für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einen Versandkostenanteil von 8,50 € im 6er oder 12er Karton. Bei einer Bestellmenge ab 24 Flaschen versenden wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandkostenfrei. Ist ein Versand ins Ausland gewünscht, so kontaktieren Sie uns bitte schon vor Aufgabe Ihrer Bestellung, damit wir Sie individuell über die ggf. anfallenden Mehrkosten (Versendung, Zoll usw.) informieren können.
§ 7) Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind gegenüber uns und gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Wir haften außerhalb zwingender gesetzlicher Vorschriften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Werk selbst entstanden sind; so haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
§ 8) Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist D-56856 Zell. Der Abschluss des Vertrages sowie die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sämtliche Verträge bzw. Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu führen.